Um den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, müssen die meisten Menschen einen Kredit aufnehmen. Kann das Darlehen aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nicht mehr bedient werden, droht in letzter Konsequenz die Zwangsversteigerung. Was dies für die bisherigen Eigentümer bedeutet und mit welchen Maßnahmen Sie unter Umständen eine Zwangsversteigerung verhindern können, beleuchten wir nachfolgend.
Wann droht eine Zwangsversteigerung?
Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, durch welches ein Gläubiger die Möglichkeit hat, seine finanziellen Forderungen zu befriedigen. Anwendung findet diese Form der Zwangsvollstreckung zum Beispiel, wenn die Raten für einen Immobilienkredit nicht mehr beglichen werden können. Um die Schulden zu begleichen, kommt dann das Haus bzw. die Wohnung unter den Hammer.
Allerdings müssen Hausbesitzer, die einmal eine Rate zu spät überweisen, nicht sofort den Verlust ihres Hauses fürchten. Denn zuvor gilt es alle Instanzen eines Mahnverfahrens zu durchlaufen. So zieht ein Verzug bei den Ratenzahlungen zuallererst Mahnungen nach sich. Zeigen diese keine Wirkung, folgt danach üblicherweise die Beauftragung eines Inkassounternehmens. Bringt auch das Inkassoverfahren nicht den erhofften Erfolg, kann der Gläubiger bei Gericht einen Vollstreckungstitel beantragen.
Erst wenn dieser ausgesprochen und dem Schuldner zugesandt wurde, ist eine Zwangsversteigerung möglich. Üblicherweise prüft der Gerichtsvollzieher aber im Vorfeld, ob sich bewegliches Vermögen vollstrecken lässt. Hierbei kann es sich um Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände handeln. Zusätzlich dazu werden weitere Maßnahmen, wie etwa eine Lohnpfändung oder die Aufnahme einer Hypothek, geprüft. Versprechen auch diese Schritte keinen Erfolg, folgt der Offenbarungseid. Durch die Vermögensauskunft und deren eidesstattliche Versicherung erfährt der Gläubiger, wie es um den Schuldner gerade finanziell bestellt ist. Besteht keine Hoffnung auf die Begleichung der Schulden, folgt die Zwangsversteigerung.
Lässt sich eine Zwangsversteigerung verhindern?
Geraten Kreditnehmer aufgrund von Krankheit, Scheidung oder Jobverlust in finanzielle Schwierigkeiten, sollten diese schnellstmöglich mit den Gläubigern in Kontakt treten. Denn nicht selten können frühzeitige Gespräche mit der Bank dazu beitragen, eine Zwangsversteigerung zu verhindern.
So besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Raten der monatlichen Tilgung zu verringern oder die Zahlungen nach Absprache sogar zeitweise auszusetzen. Sind solche Optionen nicht im Darlehensvertrag festgehalten, ist die Bank grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Ihnen auf diese Weise entgegenzukommen. Allerdings sind die Geldinstitute in der Regel ebenfalls darauf bedacht, Zwangsversteigerungen zu vermeiden, denn diese sind häufig kein gutes Geschäft.
Eine weitere Maßnahme kann die Generierung weiterer Einnahmen sein. Möglich ist dies beispielsweise durch die teilweise Vermietung der Immobilie. Bei alten Krediten kann auch eine Umschuldung sinnvoll sein, allerdings sollten Sie in diesem Fall unbedingt die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung einplanen.
Auch wenn das Zwangsversteigerungsverfahren bereits eingeleitet wurde, muss noch nicht alles verloren sein. Denn der Schuldner kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist die einstweilige Einstellung des Verfahrens beantragen. Das Gericht hört dann sowohl den Schuldner als auch den Gläubiger an und entscheidet, wie es weitergeht. Eine Einstellung erfolgt allerdings meist nur, wenn der Schuldner glaubhaft versichern kann, dass er dazu in der Lage ist, alle bestehenden Forderungen innerhalb von sechs Monaten zu begleichen.
Wo erhalte ich Unterstützung? Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und diese alleine nicht überwinden kann, sollte sich mit diesem Anliegen an eine Schuldnerberatung wenden. Droht aufgrund der Schulden ein Gerichtsverfahren, sind darüber hinaus die Dienste eines fachkundigen Anwalts zu empfehlen.
Weiterführende Informationen zur Zwangsversteigerung, zur Privatinsolvenz, weiteren Folgen von Schulden sowie zum Insolvenzrecht allgemein finden Sie auf dem kostenlosen Ratgeberportal schuldnerberatung.com.