Es ist seit längerer Zeit geplant, die Wohlverhaltensperiode von 6 auf 3 Jahre zu verkürzen, angelehnt an andere europäische Staaten.
Nun ist es soweit und ein Entwurf (vom Bundesministerium) liegt endlich vor.
Die geplanten Änderungen:
1. Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre. Allerdings soll dies nur möglich sein, wenn mind. 25% der Schulden + Verfahrenskosten bezahlt werden können. Ansonsten bleibt es bei den 6 Jahren Wohlverhaltensperiode.
2. Bessere Möglichkeiten des außergerichtlichen Einigungsversuches. Die Gläubiger akzeptieren zunehmend angebotene Vergleiche oder Teilzahlungen. Das Insolvenzverfahren ist aufwändig und die Gläubiger bekommen aufgrund der sehr niedrigen Quoten kaum etwas.
Wenn der Gesetzesentwurf vom Bundestag abgesegnet wird, kann die Regelung sogar noch 2012 zum Tragen kommen.
Allerdings kann keine rückwirkende Änderung bei bereits laufenden Insolvenzverfahren erfolgen.