Privatinsolvenz

Wann ist eine Privatinsolvenz ratsam und wie hoch sollte die Verschuldung mindesten sein?
Eine Schuld von weniger als 10.000 € von einem Schuldner der noch jünger als 55 Jahre ist macht sicher keinen Sinn.  Bei so einem Schuldenbetrag ist der erfolgreichere Weg zu einem Vergleich mit dem einen oder anderen Gläubiger zu kommen. Hinzu kommt noch, dass bei einem Insovenzverfahren Kosten zwischen 1000 EURO und 2500 EURO entstehen. Diese können zwar gestundet werden, sind aber bei der Restschuldbefreiung nicht automatisch gestrichen. Allerdings können Sie anschließend über diesen Betrag mit dem Gericht eine Ratenzahlung vereinbaren. In bestimmten Situationen kann dieser Betrag auch komplett erlassen werden.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur sinnvoll, wenn die Schulden so groß und die Einkünfte so gering sind, dass innerhalb der nächsten sechs Jahre die Schulden nicht abgezahlt werden können, weder durch Raten noch Vergleiche.

Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, muss man eine natürliche Person sein. Es darf keine Selbstständigkeit ausübt werden oder ausgeübt worden sein.

Die außergerichtliche Einigung.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich mit einer Schuldnerberatung in Verbindung zu setzen, auch wenn die Wartezeiten bis zu 6 Monaten dauern können. Es werden alle Gläubiger angeschrieben und um eine Aufstellung der nicht bezahlten Forderungen auszustellen. Wichtig ist, dass jeder Gläubiger angeschrieben werden muss und es setzt eine gewisse Sorgfaltspflicht voraus. Sollten Sie einen Gläubiger vergessen haben, kann dadurch das gesamte Insolvenzverfahren hinfällig werden.
Liegen dem Schuldner die kompletten Aufstellungen vor, besteht jetzt die Möglichkeit einen Vergleich, in Form eines Schuldenbereinigungsplanes anzustreben. Stimmen dem die Gläubiger zu, ist das Privatinsolvenzverfahren hinfällig. Wird dieser Schuldenbereinigungsplan, dazu reicht schon ein Gläubiger, nicht angenommen, gilt der außergerichtliche Einigungsversuch als gescheitert und die Privatinsolvenz wird fortgesetzt. Der Schuldner benötigt eine Bescheinigung von einem Rechtsanwalt oder zugelassenem Schuldenberater, dass die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Jetzt kann die eigentliche Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.
Zuzüglich zu dem Antrag der Eröffnung der Privatinsolvenz benötigt man die Bestätigung nach § 305 InsO, einen Antrag nach § 287 InsO, in der die Restschuldbefreiung erfolgen soll oder aber eine ausdrückliche Bestätigung darüber, dass keine Restschuldbefreiung beantragt wird. Des Weiteren wird eine Vermögensübersicht sowie ein Gläubiger-Verzeichnis, eine Aufstellung der Forderungen, und ein Schuldenbereinigungsplan benötigt. Jetzt entscheidet das Gericht darüber, ob dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan so zugestimmt werden kann.

Erfolgt die Zustimmung, wird der Schuldenbereinigungsplan an die Gläubiger geschickt. Diese haben 4 Wochen zu einer Reaktion Zeit um zuzustimmen oder abzulehnen. Falls weniger als die Hälfte der Gläubiger den Plan ablehnen, kann das Insolvenzgericht die Stimmen der übrigen Gläubiger ersetzen und die Privatinsolvenz kann beginnen.

Das Gericht setzt einen Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter ein. Alle Kontakte zu den Gläubigern der Privatinsolvenz verlaufen ab jetzt nur noch über den eingesetzten Treuhänder.

Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz beginnt sofort, nach Genehmigung des Verfahrens, und dauert sechs Jahre an. Erst nach Ablauf dieser sechs Jahre tritt die Restschuldbefreiung in Kraft. Verfügt der Schuldner über ein eigenes Einkommen, verbleibt diesem jetzt von seinem Gehalt nur noch soviel, um seine Grundsicherung zu gewährleisten. Der Treuhänder informiert den Arbeitgeber, dass ihm der Rest des Gehaltes / Lohnes auf sein Treuhänder-Konto zu überweisen ist. Die Bank darf kein Geld mehr an den Schuldner ausbezahlen, sondern nur noch an den Treuhänder.

Es kommt öfter vor, dass zu Beginn der Privatinsolvenz die Bank dem Schuldner sein Konto kündigt. Leider dürfen die Banken das. Der Privatinsolvent hat nur die Möglichkeit, sich ein Guthabenkonto einzurichten. In der Regel geht das bei der Sparkasse und/oder Postbank ohne Probleme.

Bei Personen, die in die Privatinsolvenz gehen und kein Einkommen vorweisen können, werden die Gerichts- und Treuhandkosten zunächst erst einmal gestundet. Das Gericht prüft allerdings nach Ablauf der Privatinsolvenz und der Restschuldbefreiung nach weiteren vier Jahren, ob sich an dem Einkommen des Betroffenen etwas geändert hat und er ggf. nun die Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter begleichen kann. Ist dies nicht der Fall, werden dem Schuldner diese Kosten ebenfalls erlassen und er ist somit schuldenfrei.

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