Endlich selbständig machen, sein eigener Chef sein, davon träumen viele Menschen und einige setzen diesen Traum auch um. Eine Selbständigkeit will gut vorbereitet sein, und es ist auch im ersten Jahr mit einer Durststrecke zu rechnen, sofern man nicht ein bereits gutgehendes Geschäft übernehmen kann. Hier ist es ein Fahrlehrer, der die Fahrschule übernehmen kann, da kann es ein Kunde sein, der einen Kiosk übernimmt, oder ein Langzeitarbeitsloser, der selbständiger Kurierfahrer wird. In den ersten Fällen wird eine ordentliche Ablösesumme fällig und der Laster für den Kurierfahrer muss auch erst einmal finanziert werden. Kein Problem und die Kosten sind schnell wieder reingeholt – ist oft die irrige Meinung.
Bleiben wir bei der Fahrschule. Klar möchte der neue Besitzer diese etwas aufmöbeln und modernisieren. Es werden teure Fahrzeuge geleast und Technik vom Feinsten angeschafft. Waren werden natürlich auch noch gebraucht. Da man kein eigenes Kapital mehr besitzt läuft vieles auf Kredit. Als frischgebackener Unternehmer gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten bei größeren Krediten.
Ein zusätzlicher Fahrlehrer kann aus finanziellen Gründen zuerst nicht eingestellt werden, aber es geht sicher auch so. Die Büroarbeiten können vom Partner übernommen werden und für den Theorieunterricht findet sich sicher auch eine Lösung. Genau hier beginnt schon meist der Untrergang von neuen Kleinbetrieben. Zuerst wird man leidvoll erfahren, dass Umsatz noch lange kein Einkommen ist. Es sind eine Menge Schulden angehäuft worden und Kreditzinsen sind oft höher wie die Tilgung. Man kann sich einfach nicht mehr über Wasser halten und steuert in eine finanzielle Pleite. Von jährlich rund 135.000 neuen Insolvenzen, sind ca. 14.000 Kleinunternehmen, welche Pleite gingen. Das ist schon ein ordentlicher Richtwert.
Aber ist man endlich soweit und möchte Firmeninsolvenz beantragen, ist es ein anderer Ablauf wie die Privatinsolvenz. Insolvenzverwalter neigen in der Regel dazu, diese Firmen komplett zu liquidieren, wobei eine Sanierung oft der bessere Weg wäre. Einzelunternehmen sind für Insolvenzverwalter nicht genug gewinnversprechend und es wird für sie zum Massengeschäft. Einzelunternehmen haften mit ihrem gesamten Vermögen und das kann richtig teuer werden und warum sollte der Insolvenzverwalter darauf verzichten? Was noch zu beachten ist, dass die Restschuldbefreiung bei einer Regelinsovenz (Firma) im Gegensatz zu einer Verbraucherinsolvenz (Privatleute) um einiges schwieriger durchzusetzen ist.
Oft wird geradezu in eine Regelinsolvenz gedrängt, da diese einfach zu beantragen ist und dem Unternehmer versprochen wird, dass dadurch eine deutliche Entlastung entsteht. Aber das ist nur in wenigen Fällen der richtige Weg, da die Restschuldbefreiung in den sprichwörtlichen Sternen steht. Es hängt einfach zuviel dahinter. Das Insolvenzverfahren gilt für Schulden, die bereits bestanden haben. Oft ist es aber so, dass noch weiter Schulden aufgebaut werden müssen, z. B. bei bestehenden Mietverträgen der Räumlichkeiten. Alles gut und schön – aber genau diese weiter aufgebauten Schulden können die Restschuldbefreiung komplett verhindern und sie wird versagt. Sechs Jahre umsonst und die Schulden weiter am Bein.
Ein Insolvenzverwalter vertritt den Gläubiger und deren Erfolg wird ausschließlich an der bestehenden Insolvenzmasse bemessen und die Restschuldbefreiung spielt dabei absolut keine Rolle.
Lassen Sie sich IMMER und ausnahmslos von einem Rechtsanwalt beraten, bevor Sie selbst einen Insolvenzantrag bei Gericht einreichen. Nur hier werden auch Ihre Interessen gewahrt und so manch Unternehmer könnte seinen Betrieb noch haben, wenn er dies rechtzeitig in Anspruch genommen hätte.
Von: Annette Ulpins