Unwirksamkeit einer “englischen Restschuldbefreiung”
Urteil Landgericht Köln vom 14.10.5011 – Az.: 82 0 15/08
Leitsatz der Entscheidung:
Verlegt ein Schuldner seinen Wohnsitz nur zum Schein nach England, um sich (die Möglichkeiten des organisierten Insolvenztourismus nutzend) durch das unkomplizierte englische Insolvenzverfahren innerhalb eines Jahres zu entschulden und sich dadurch berechtigten Gläubigerforderungen zu entziehen, liegt ein Verstoß gegen den deutschen Ordre public vor, der dazu führt, dass von der englischen Restschuldbefreiung erfasste Forderungen in Deutschland gleichwohl durchsetzbar sind.
Der beklagte Schuldner hat sich in Form einer Wohngemeinschaft mit 4 weiteren deutschen Schuldnern in London eine Wohnung geteilt. Die Mitbewohner wollten ebenfalls das engliche Insolvenzverfahren in Anspruch nehmen. Das Kölner Landgericht sprach von einem „Insolvenz-Nest“ und Ausnutzung des „organisierten Insolvenz Tourismus“. Dies sei ein Verstoß gegen die „öffentliche Ordnung“ (Ordre public).
Zuletzt hat das Landgericht Köln dem Insolvenztourismus mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2011 (Az.: 82 O 15/08) eine deutliche Absage erteilt: Im entschiedenen Fall hatte sich der beklagte Schuldner zusammen mit vier weiteren Deutschen eine Wohnung in London geteilt. Die Mitbewohner hielten sich ebenfalls in London auf, um das englische Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Das Landgericht Köln bewertete die Wohngemeinschaft als „Insolvenznest“ und sah es als erwiesen an, dass der Beklagte seinen Wohnsitz unter Ausnutzung des “organisierten Insolvenztourismus” rechtsmissbräuchlich nach England verlegt hat, um sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen berechtigten Gläubigerforderungen zu entziehen. Dieses Verhalten wurde als Verstoß gegen den sogenannten „Ordre public“ (öffentliche Ordnung) bewertet. Der in England erteilten Restschuldbefreiung wurde deshalb die Anerkennung in Deutschland versagt.
Insolvenz Tourismus kann mit einem hohen Risiko verbunden sein, wenn man nicht 100&ig über den genauen Ablauf und Gefahren informiert ist.
Damit zeigt sich, dass ein derartiger (verbreitete) Insolvenztourismus mit einem hohen Risiko verbunden ist. Meist kommen dann etliche Schuldner zu der Erkenntnis, dass ein Gläubigervergleich wesentlich stressfreier und vorteilhafter ist.