In 12-18 Monaten schuldenfrei, das wärs doch…
Das WWW ist voll von Dienstleistern, die Sie in England schuldenfrei machen und manche sogar mit „Geld zurück Garantie“. Vom Prinzip her eine feine Sache, aber Sie sollten schon im Vorfeld einiges darüber wissen.
Der Eröffnung des Insovenzverfahrens in England, liegt das englische Recht zugrunde und zwar die englischen Insolvenzregeln.
Das englische Gericht ist aber nur dann zuständig, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass sein wirtschaftliche Schwer- und Lebensmittelpunkt in England ist.
Erfüllt er die geforderten Kriterien, darf ihm die Insolvenz in England nicht versagt werden. Im Gegensatz zu Deutschland, gibt es nach dem englischen Recht keine sechsjährige Wohlverhaltensperiode. Das ist jetzt aber nicht deshalb, weil der Staat den „armen“ Menschen helfen will, sondern es soll so schnell als möglich wieder die Kaufkraft hergestellt werden.
Entschuldungsverfahren werden in Deutschland anerkannt, weil das englische Verfahren dem deutschen Recht ähnelt. Dies wurde schon öfter von deutschen Gerichten entschieden.
Lebensmittelpunkt und wirtschaftliches Interesse beim Insolvenzverfahren in England
Somit wird es jetzt ein wenig schwieriger und um sich dem englischen Inso-Recht zu unterziehen, müssen Sie einen Job und Unterkunft in England nachweisen.
Haben Sie dann Arbeit und Unterkunft, ist Voraussetzung, dass Sie sich 178 Tage in England aufgehalten haben, dann erst wechselt die Behördenzuständigkeit.
Ist dann der Insolvenzantrag gestellt und das Verfahren am Laufen, geht es im Allgemeinen problemlos bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung nach 12 Monaten. Nach der europäischen Inso-Verordnung müssen die deutschen Gläubiger das englische Recht automatisch anerkennen.
Kritisch wird es, wenn sich nachweisen lässt, dass Sie nur Ihrer Schulden wegen ins Ausland gezogen sind. In diesem Fall kann das deutsche Gericht die ausländische Restschuldbefreiung als wirkungslos erklären. Allerdings muss Ihnen der Gläubiger ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nachweisen.
Normalerweise gibt es keine Probleme, wenn Sie sich nicht dauerhaft wärend der Endphase Ihrer Entschuldung in Deutschland aufhalten.
Es ist noch zu beachten, dass der Schuldner bzw. der Geldgeber nicht mittellos ist. Es geht schon ordentlich ins Geld, um den Lebensmittelpunkt in England aufrecht zu erhalten.
Es gibt unzählige Dienstleiter im WWW, die Ihnen die komplette Arbeit abnehmen wie z. B. Wohnadresse, Kontoeröffnung, Verfahrensablauf et.
Empfehlungen können wir keine geben, aber nehmen Sie sich die Zeit um genau nach so einem Partner zu recherchieren. Schließlich wollen Sie ja schuldenfrei werden und nicht abgezockt.
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