Flucht der Schuldner vor den Gläubigern ins Ausland und was dabei beachtet werden sollte.
Es gibt etliche plakative Angebote, dass man in 12 Monaten wieder schuldenfrei ist, durch eine Privatinsolvenz im Ausland. Einige bieten das sogar mit „Geld zurück Garantie“ an und auf so eine Aussage sollte wirklich nichts gegeben werden. Es gibt einfach zuviel zu beachten, um pauschal so eine Aussage zu machen.
Diese, sich auf EU-Insolvenz spezialisierten, Berater legen ein Urteil des Bundesgerichtshofes zugrunde, dass ein Insolvenzverfahren eines im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgers, grundsätzlich anzuerkennen ist. Die feine Defination von „grundsätzlich“ und „generell“ kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. in der juristischen Fachsprache bedeutet „grundsätzlich“, dass Ausnahmen möglich sein können. „Generell“ bedeutet, dass KEINE Ausnahmen möglich sind.
Das Angebot dieser Schuldenberater: Schuldenfrei z. B. in Frankreich und den Niederlanden nach 12 beziehungsweise 36 Monaten. Es sei nur an die winzige Kleinigkeit gekoppelt, dass lediglich der Wohnsitz in dem betreffenden Land erforderlich sei. Aber gegen eine entsprechende Gebühr braucht sich der deutsche Schuldner um nichts mehr zu kümmern und alles werde geplant und organisiert.
Aber ganz so einfach ist das Insolvenzrecht nun doch nicht.
Fachleute warnen davor, dass es mitunter ein „böses Erwachen“ geben kann. Eine sogenannte „Briefkastenadresse“ reicht nicht aus und es muss offiziell der Lebensmittelpukt in das jeweils betreffende Land verlegt werden. In Frankreich z. B. ist der Lebensmittelpunkt nachzuweisen und zwar in Form von Strom-, Wasser- und Fernmeldegebühren, sowie Vereinsaktivitäten.