Wenn Sie den Suchbegriff „endlich keine Schulden mehr“ in die Suchmaschinen eingeben, landen Sie oft auf Seiten, die einen sogenannten Report anbieten. Es ist quasi eine Anleitung und wenn Sie diese genau befolgen, werden Sie angeblich schuldenfrei. Angeboten wird diese „Super-Anleitung“ zwischen 5-12 Euro. Leider ist dieser Report kaum noch anwendbar und deshalb sind wir der Meinung, dass selbst 1 Euro dafür, noch überteuert ist.
Hier kommt der Report:
Schulden legal reduzieren nach BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 297/84)
Es gibt einen Trick, der oft schon bestens funktioniert hat. Auch wenn Gläubiger ablehnen, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Folgendes bezieht sich allerdings darauf, wenn noch KEIN gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde. Wenn Sie auf jeden Fall eine Titulierung und/oder einen Schufa-Eintrag vermeiden wollen, ist dieser Trick nicht unbedingt zu empfehlen, da der ein oder andere Gläubiger sich event. nicht darauf einlässt und das gerichtliche Mahnverfahren einleitet.
Sollten die Forderungen bereits tituliert sein, kann fast immer ein Vergleich mit den Gläubigern ausgehandelt werden und das ohne Trick völlig regulär.
Und hier der Trick
Starten Sie Ihren Computer, oder holen Sie einige Blätter und einen Schreibstift. Sie müssen nämlich Briefe an Ihre Gläubiger verfassen.
Teilen Sie Ihre finanzielle Situation mit, aber dass Sie diese auf jeden Fall Ihre Schulden zahlen werden, wenn es Ihnen finanziell besser geht. Bitten Sie um einen Zahlungsaufschub/Stundung, aber legen Sie keinen konkreten Zeitraum fest. Erwecken Sie nicht den Eindruck, das sie völlig mittellos sind. Der Gläubiger sollte das Gefühl haben, dass Sie nur kurzfristig nicht liquide sind. Ihr Brief sollte sauber geschrieben und fehlerfrei sein.
In der Regel haben Sie jetzt einige Wochen Ruhe.
Sollte dann nach einiger Zeit wieder weitergemahnt werden, wird es Zeit für den nächsten Brief.
Teilen Sie dem Gläubiger mit, dass Sie innerhalb von 4 Wochen 40% der Forderung zahlen, wenn der Rest gestrichen wird. Sollte der Gläubiger nicht darauf eingehen, teilen Sie ihm mit, dass Sie im Falle des gerichtlichen Mahnverfahrens leider die eidesstattliche Versicherung ablegen müssen und mehr als 30% der Forderung würden die Gläubiger dann sowieso nicht bekommen. Die meisten werden, wenn auch zähneknirschend, zustimmen.
Am besten ist, wenn Sie mit Ihrem letzten Brief gleich einen Scheck in Höhe der 40% beifügen. Achten Sie darauf, dass der Scheck vordatiert ist. Wichtig ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass mit Einlösung des Schecks die weiteren Forderungen i. H. 60% einzustellen sind.
Sollte nach Einlösung des Schecks, dennoch weiter angemahnt werden, verweisen Sie auf das Grundsatzurteil des BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 297/84). Dies besagt, dass in einem solchen Fall der Schuldner im Recht ist.
Ob diese Möglichkeit überhaupt noch funktioniert, kann nicht gewährleistet werden und vielleicht machen Sie sich die ganze Arbeit umsonst. Allerdings ist es einen Versuch wert und es ist schon ein Erfolg, wenn Sie einige Ihrer Schulden dadurch etwas reduzieren können.
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