Um die Schuldenberatung zu entlasten, können Sie Ihre Gläubiger anschreiben und nach der aktuellen Forderungshöhe fragen.
Absender Datum
An
Betr.: Schuldenbereinigung im Verbraucher-Insolvenz-Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Rahmen meiner Gesamtschuldenbereinigung beabsichtige ich, gemäß §§ 305 ff Insolvenzordnung (InsO) einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucher-
Insolvenz-Verfahrens zu stellen. Ich bitte daher um Mitteilung, ob gegen mich Forderungen geltend gemacht werden. Falls ja, wird um Zusendung der folgenden Unterlagen gebeten:
• Forderungsaufstellung (spezifiziert nach Hauptforderung, Zinsen und Gebühren)
• Kreditvertrag inkl. AGB
• ggf. Vollstreckungstitel
• ggf. Lohn-/Gehaltsabtretung
• ggf. Sonstiges
Nach Vorliegen aller Unterlagen aller Gläubiger werde ich baldmöglichst auf die Angelegenheit zurückkommen.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Manchmal verlangen Gläubiger für die Zusammenstellung der Forderung und Unterlagen eine Gebühr für sog. Verwaltungsaufwendungen. Das können bis zu 200 Euro (!) sein. Schreiben Sie zurück, dass das gesetzlich nicht zulässig ist und dass einem Schuldner für die Forderungsaufstellung keinerlei Kosten entstehen dürfen. Vielmehr ist der Gläubiger gesetzlich verpflichtet, die Auskünfte zu erteilen – und zwar kostenfrei.