Für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren steigt der Mindestunterhalt pro Monat um mindestens 6 Euro im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle 2018. Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren sind es mindestens 7 Euro mehr, für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind es mindestens 9 Euro mehr.
In der 3. und 4. Einkommensgruppe sind es jeweils 7 Euro (0 -5 Jahre), 8 Euro (6 – 11 Jahre) und 10 Euro (12 – 17 Jahre) mehr.
In der 5. Einkommensgruppe sind es jeweils 7 Euro (0 -5 Jahre), 9 Euro (6 – 11 Jahre) und 11 Euro (12 – 17 Jahre) mehr.
In der 6. Einkommensgruppe sind es jeweils 8 Euro (0 -5 Jahre), 9 Euro (6 – 11 Jahre) und 12 Euro (12 – 17 Jahre) mehr.
In der 7. Einkommensgruppe sind es jeweils 8 Euro (0 -5 Jahre), 10 Euro (6 – 11 Jahre) und 12 Euro (12 – 17 Jahre) mehr.
In der 8. Einkommensgruppe sind es jeweils 8 Euro (0 -5 Jahre), 10 Euro (6 – 11 Jahre) und 13 Euro (12 – 17 Jahre) mehr.
In der 9. und 10. Einkommensgruppe sind es jeweils 10 Euro (0 -5 Jahre), 11 Euro (6 – 11 Jahre) und 14 Euro (12 – 17 Jahre) mehr.
Vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 geltende Zahlbeträge
Für minderjährige Kinder wird regelmäßig das hälftige Kindergeld vom jeweiligen Unterhalt abgezogen, für volljährige Kinder das volle Kindergeld.
Das Kindergeld beträgt für das 1. und 2. Kind ab 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 jeweils 194 Euro, für das 3. Kind 200 Euro und ab dem 4. Kind jeweils 225 Euro.
Danach ergeben sich folgende in der Regel zu zahlende Beträge:
1. und 2. Kind
3. Kind
ab 4. Kind
Vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019 geltende Zahlbeträge
Das Kindergeld steigt für das 1. und 2. Kind ab 1. Juli 2019 auf jeweils 204 Euro, für das 3. Kind auf 210 Euro und ab dem 4. Kind auf jeweils 235 Euro.
Danach sind folgende Beträge regelmäßig zu zahlen:
1. und 2. Kind
3. Kind
ab 4. Kind