Anschreiben an Gläubiger

Um die Schuldenberatung zu entlasten, können Sie Ihre Gläubiger anschreiben und nach der aktuellen Forderungshöhe fragen.

Absender Datum

An

Betr.: Schuldenbereinigung im Verbraucher-Insolvenz-Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Rahmen meiner Gesamtschuldenbereinigung beabsichtige ich, gemäß §§ 305 ff Insolvenzordnung (InsO) einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucher-

Insolvenz-Verfahrens zu stellen. Ich bitte daher um Mitteilung, ob gegen mich Forderungen geltend gemacht werden. Falls ja, wird um Zusendung der folgenden Unterlagen gebeten:

Forderungsaufstellung (spezifiziert nach Hauptforderung, Zinsen und Gebühren)

Kreditvertrag inkl. AGB

ggf. Vollstreckungstitel

ggf. Lohn-/Gehaltsabtretung

ggf. Sonstiges

Nach Vorliegen aller Unterlagen aller Gläubiger werde ich baldmöglichst auf die Angelegenheit zurückkommen.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Manchmal verlangen Gläubiger für die Zusammenstellung der Forderung und Unterlagen eine Gebühr für sog. Verwaltungsaufwendungen. Das können bis zu 200 Euro (!) sein. Schreiben Sie zurück, dass das gesetzlich nicht zulässig ist und dass einem Schuldner für die Forderungsaufstellung keinerlei Kosten entstehen dürfen. Vielmehr ist der Gläubiger gesetzlich verpflichtet, die Auskünfte zu erteilen – und zwar kostenfrei.

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