Schulden haben – Irrtümer und Missverständnisse

Posted by Annette Ulpins

Oft enstehen bei überschuldeten Menschen aufgrund von Irrtümern Ängste. Es wird unnötige Zeit verschwendet, es kostet eine Menge an Nerven und eventuell auch noch das allerletzte Geld. Hier eine Auflistung der häufigsten Irrtümer.

Ich habe Schulden ohne eigenes Verschulden
Es gibt viele Gründe, weshalb man Schulden hat und damit ist man sicher in „guter Gesellschaft“. Menschen die glauben, dass sie unverschuldet in so eine Lage gekommen sind, neigen dazu, sich ständig entschuldigen zu müssen. Meist schämen sie sich dafür, weil sie event. zu gutgläubig von anderen Menschen in diese Situation gebracht wurden. Ob es nun eine Bürgschaft war, oder durch die Trennung vom Partner, ist völlig belanglos und interessiert nicht wirklich bei einer Regulierung. Es gilt, diese „gefühlte“ Schuld abzulegen und niemand muss sich deshalb schämen. Dieses Gefühl unverschuldet in Schuld zu leben, kostet nur unnötige Energie und geht nicht selten auf Kosten der Gesundheit. Bei einer Regulierung geht es ausschließlich um die Schulden und nicht um die Schuld. Immer wieder das Schuldeingeständnis vor sich herzuschleppen, ohne aktiv zur Lösung beizutragen, hilft niemandem um am wenigsten Ihnen selbst.


Bei hohen Schulden muss man in Insolvenz
Das ist so nicht richtig. Vor der Verbraucherinsolvenz ist erst ein Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Hier soll eine Einigung mit den Gläubigern angestrebt werden. In diesem Fall sollen die Gläubiger auf Teile ihrer Forderung verzichten. Der Schuldner macht ein Angebot wie er verbleibende Forderungen aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten tilgen kann. Erst wenn dieser Einigungsversuch an den Gläubigern scheitert, ist die Insolvenz der nächste Schritt. Wählen Sie eine Schulden-Beratungsstelle, die Erfahrung in Schuldenbereinigungsverfahren hat, denn oft kann dadurch die Insolvenz vermieden werden.

Nur kostenlose Schuldenberater sind seriös
Leider ist dem nicht so. Allerdings sind abzockerische Schuldenberater relativ leicht an undurchsichtigen Verträgen und den hohen Kosten zu erkennen. Kostenlos für Schuldner sind die zugelassenen Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden. Diese sind in der Regel überlastet und die Termine sind teilweise unterirdisch. Wartezeiten bis zu 5 Monaten sind schon fast normal. Finanziert werden diese Beratungsstellen von Steuergeldern und die sind meist höher als das Honorar einer guten kommt, dass die Wohlfahrtsverbände zwar gute Pädagogen beschäftigt haben, aber auf juristische Ausbildung keinen Wert gelegt wird.

Sollten Sie sich für eine Schuldenberatungskanzlei entschieden haben, dann bitte keine die bundesweit tätig ist, sondern bei Ihnen vor Ort. Sie sollten die Kanzlei besuchen können und Ihren Berater persönlich kennenlernen. Hier einige Tipps, auf was Sie bei der Suche einer guten Schuldenberatung achten sollten https://www.schuldeninfo24.de/?p=3505

Man kann wegen Schulden ins Gefängnis kommen
Den Schuldenturm gibt es schon lange nicht mehr und ins Gefängnis muss man wegen Schulden nicht. Laut der Europäischen Menschenrechtskonvention im September 1963 gibt es das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden: “Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.”

Allerdings gibt es die Ausnahme der sogenannten Beugehaft. Weigert sich der Schuldner vehement die Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abzugeben, kann ein richterlicher Haftbefehl erlassen werden. Ich kenne aber keinen Fall, wo es wirklich zur Haft kam. Auf jeden Fall ist es so, dass sobald der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er umgehend wieder aus der Haft entlassen wird.

Insolvenz ist in England oder Frankreich viel einfacher
Die Insolvenz-Frist in England sind 18 Monate und der Wohnsitz muss dort gegeben sein. Allerdings muss der Schuldner nach englischem Recht innerhalb dieser Frist mindestens 35% der Forderungen an die Gläubiger zurückzahlen und noch zusätzlich die Verfahrenskosten selbst tragen. Das kann so richtig teuer werden…

In Frankreich ist die Voraussetzung für eine Insolvenz, dass der Schuldner aktiv dort lebt und arbeitet. Diesbezüglich sind die Kontrollen sehr streng. Auch hier muss mit sehr hohen Eigenkosten gerechnet werden.

Wenn man bei der Schuldnerberatung war, muss man nichts mehr machen
Stimmt nicht! Während des gesamten Entschuldungs-Verfahren ist die Mitwirkung des Schuldners unerlässlich. Es müssen Strategien und Pläne ausgearbeitet werden, welche individuell auf die Schuldner abgestimmt werden müssen. Eine gute Schuldnerberatung ist unter anderem auch daran zu erkennen, dass sie regelmäßigen Kontakt mit ihrem Mandanten hält und über sämtliche Schritte informiert.

Hier eine Checkliste – für den Ersttermin bei der Schuldenberatung. Wenn Sie alle Unterlagen parat haben, spart das viel Zeit und die Schuldenberatung kann zügig die Arbeit aufnehmen.

1) Identifikation
O Personalausweis oder O Reisepass mit Anmeldebescheinigung

2) Einkommensnachweise
O Lohn-/Gehaltsbescheinigungen (letzte 3)
O Jahres-Lohn-/Gehaltsbescheinigung (letzte)
O Arbeitslosengeld (letzter Bescheid)
O ALG II (letzter Bescheid)
O BAFöG (letzter Bescheid)
O Bundesausbildungshilfe BAB (letzter Bescheid)
O Kindergeld (letzter Bescheid)


O Krankengeld (letzter Bescheid)
O Rente (letzter Bescheid)
O Sozialhilfe (letzter Bescheid)
O Unterhalt (aktueller Nachweis)
O Unterhaltsgeld (letzter Bescheid)
O Wohngeld (letzter Bescheid)
O Sonstiges _____________________________

3) Vermögensnachweise
O Kontoauszüge (aktuelle Nachweise)
O Aktiendepot (aktueller Nachweis)
O Auto
O Bausparvertrag (aktueller Nachweis)
O Fahrzeuge, sonstige
O Lebensversicherung
O Schmuck
O Sparbücher
O Vermögenswirksame Leistungen
O Sonstiges _____________________________

4) Wohnkosten
O Mietvertrag
O Mieterhöhungsschreiben
O Heizkosten
O Müllgebühren
O Stromkosten
O Wassergebühren
O Sonstiges _______________________________

5) Unterhaltsleistungen
O Gerichtsurteil
O Überweisungsbelege
O Sonstiges _________________________________

6) Versicherungen
O Autoversicherung
O Hausratversicherung
O Krankenversicherung
O Lebensversicherung
O Privathaftpflichtversicherung
O Rechtsschutz
O Unfallversicherung
O Sonstiges _______________________________

7) Werbungskosten
O Berufskleidung (Nachweis)
O Fahrtkosten zur Arbeit (Nachweis)
O Unterhaltskosten Fahrzeug (Nachweis)
O Verpflegungsmehraufwand (Nachweis)
O Sonstiges ________________________________

Sonstige Nachweise
O Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
O Haushaltsliste
O Personalliste
O Sonstiges _________________________________