Von jährlich rund 135.000 neuen Insolvenzen, sind ca. 14.000 Kleinunternehmen, welche Pleite gingen. Das ist schon ein ordentlicher Richtwert.
Die Firmen- bzw. Regelinsolvenz beantragen, ist es ein anderer Ablauf wie die Privatinsolvenz. Der wesentliche Unterschied einer Regel- und Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz ist der sog. „außergerichtliche Einigungsversuch“. Bei Verbraucherinsolvenzen schreibt das Gesetz vor, dass zunächst versucht werden muß, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Lösung zu finden. Erst wenn diese gescheitert ist, steht der Weg in das Insolvenzverfahren offen. Das Regelinsolvenzverfahren kennt hingegen diesen außergerichtlichen Einigungsversuch nicht. Hier kann sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ehemals Selbständige fallen ebenfalls unter das Regelinsolvenzverfahren, wenn die Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind, oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen.
Insolvenzverwalter neigen in der Regel dazu, insolvente Firmen komplett zu liquidieren, wobei eine Sanierung oft der bessere Weg wäre. Einzelunternehmen sind für Insolvenzverwalter nicht genug gewinnversprechend und es wird für sie zum Massengeschäft.
Wenn eine Firma kurz vor Konkurs steht ist guter Rat teuer, was jetzt eher sprichwörtlich gemeint ist. Es kommt so einiges auf die Firmen zu wie. z. B.
– Verhandlungen mit Banken und weiteren Gläubigern
– Restrukturierungsplanungen
– Stellung notwendiger Anträge beim Insolvenzgericht
– Klärung von Rechtsproblemen
– Lösung steuerlicher Fragen
– Insolvenzarbeitsrecht
– Beantragung von Insolvenzgeld für Arbeitnehmer
– Insolvenzbuchhaltung
Gerade kleinere oder mittelständige Unternehmen sind nach einem, oft langem, Kampf gegen ihren Bankrott haltlos überfordert.
Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten wie eine Regelinsolvenz und den bedingungslosen Einfluss eines Insolvenzverwalters. Rasche professionelle Beratung und Hilfe ist angesagt. Was gebraucht wird sind Spezialisten für Unternehmenssanierungen im Fall einer Insolvenz, wie z.B. die Spezialisten von Hambruch, Voss & Partner.