Von Zinswucher spricht man, wenn bei Rechtsgeschäften, speziell Kreditverträgen, die Zinsen und Gebühren wesentlich höher sind, wie die vergleichsweisen makrtüblichen.
Bei Darlehensverträgen sind Wucherzinsen anzunehmen, wenn der vertraglich vereinbarte Zins den marktüblichen relativ um 100% übersteigt, also mind. doppelt so hoch ist, oder den Marktzins um 12% oder mehr übersteigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.3.1900, III ZR 30/87).
Ganz anders allerdings sieht es beim Dispokredit aus. 11% und mehr sind durchaus branchenüblich.
Millionenschaden für Kunden
In Deutschland steht etwa jeder sechste Bankkunde mit seinem Konto im Minus, wie die Gesellschaft für Konsumforschung berichtet. Das läppert sich: Die Bundesbank gibt das Volumen der Überziehungskredite für Mai dieses Jahres mit 41,6 Milliarden Euro an – davon machen die Dispokredite den Löwenanteil aus. Gemessen an dieser Summe kostet jeder Prozentpunkt an Zinsen, den die Banken kassieren, die Bankkunden 416 Millionen Euro im Jahr – ein gutes Geschäft für die Banken.
Achtung bei Dispokrediten
– Ein Disporamhen kann jederzeit von der Bank gestrichen werden. Ein Teil der eingehenden Gelder werden einbehalten, um mit den Disposchulden verrechnet zu werden. Dabei spielt es keine Rolle ob der Kunde noch genügend finanzielle Mittel hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
– Oft wird ein Dispo gestrichen, wenn der Kunde in Not gerät, z. B. seine Arbeit verliert, oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
– Der Pfändungsschutz gilt nicht für die Schulden beim Dispo.
Es gibt aber auch Möglichkeiten die Einkünfte zu schützen. Sozialleistungen dürfen nach Eingang zwei Wochen lang von der Bank nicht verrechnet werden. Also diese schnell abheben, wenn der Dispo gekündigt wird. Sozialleistungen sind z. B. gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld I, Hartz IV und Kindergeld. Günstig wäre ein Konto bei einer anderen Bank, auf welche die Einkünfte umgeleitet werden.
Quelle: https://www.test.de/Ueberschuldung-Der-Weg-aus-den-Schulden-4141446-4147778/