Wichtige Verjährungsfristen bei Schulden und Forderungen
Nachtrag am 31.5.2021 – Überblick der Verjährungsfristen im BGB
Art des Anspruchs | Fristbeginn | Frist |
---|---|---|
Gewährleistungsanspruxh bei einem Kauf | Gewährleistungsanspruxh bei einem Kauf | 2 Jahre |
Rückfoderungsansprüche z. B. aus Kreditgebühren oder Kautionsrückzahlung | mit Ablauf des Entstehungsjahres | 10 Jahre |
Kaufpreis, Werklohn, Arbeitslohn | mit Ablauf des Entstehungsjahres | 3 Jahre |
Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen, Mietverträgen sowie aus Dienst- und Werkverträgen | mit Ablauf des Entstehungsjahres | 3 Jahre |
Rechte aus einem Grundstück | Tag der Entstehung des Anspruchs | 10 Jahre |
rechtskräftige Forderungen aus Urteil oder Vollstreckungsbescheid | Tag der Rechtskraft | 30 Jahre |
Forderungen aus vollstreckbaren Vergleichen oder Urkunden | Entstehung des Dokuments | 30 Jahre |
Forderungen, die zur Insolvenztabelle festgestellt wurden | Tag der Feststellung durch den Insolvenzverwalter | 30 Jahre |
Schadensersatzansprüche z. B. aus Körperverletzung | Tag der Verletzungshandlung | 30 Jahre |
Herausgabeansprüche eines Eigentümers | Tag der Entstehung des Anspruchs | 30 Jahre |
Rechte aus einem Grundstück | Tag der Entstehung des Anspruchs | 10 Jahre |
Im Zivilrecht beschreibt Verjährung die zeitliche Grenze, nach der ein Gläubiger nichts mehr von seinem Schuldner einfordern kann. Die Verjährungsfristen hängen von der Art des Anspruches ab. Ist eine Forderung allerdings schon tituliert, gilt dieser Titel 30 Jahre. Hier eine kleine Auswahl der einzelnen Sachverhalte:
Abonnement: 3 Jahre
Anwaltshonorar: 3 Jahre
Architektenhonorar: 3 Jahre
Arztrechnung: 3 Jahre
Autovermieter: 3 Jahre
Baumängel: 5 Jahre
Beförderungsleistungen wie Bus oder Taxi: 3 Jahre
Darlehen Rückzahlung: 3 Jahre
Darlehen Zinsen: 3 Jahre
Dienstleistungsrechnung: 3 Jahre
Fahrgeld: 3 Jahre
Finanzamt Steuerforderungen: 5 Jahre
Gaststättenrechnung: 3 Jahre
Gerichtskasse: 4 Jahre
Grundstücksübertragung: 10 Jahre
Handwerkerrechnung: 2-5 Jahre
Hotelrechnung: 3 Jahre
Kaufpreis-Forderung bei beweglichen Sachen: 3 Jahre
Kaufpreis-Forderung bei Grundstücken: 10 Jahre
Krankenhausrechnung: 3 Jahre
Kredit-Rückzahlung: 3 Jahre
Leasing-Raten: 3 Jahre
Lohn und Gehalt: 3 Jahre
Makler-Provision: 3 Jahre
Miete: 3 Jahre
Mietkaution-Rückzahlung: 3 Jahre
Mietnebenkosten-Nachforderung: 1 Jahr
Mitgliedsbeitrag: 3 Jahre
Naturgebühren: 3 Jahre
Pachtzahlung: 3 Jahre
Rechtsanwalthornorar: 2 Jahre
Reisevertrag: 3 Jahre
Reparaturrechnung: 2 Jahre
Sachverständigen-Gebühren: 3 Jahre
Schadenersatz: 3 Jahre
Schmerzensgeld: 3 Jahre
Steuerberaterhornorar: 3 Jahre
Sozialversicherungs-Beitragrückstand: 3 Jahre
Sozialversicherung-Beitragsrückstand, wenn vorsätzlich: 30 Jahre
Tantiemen: 3 Jahre
Telefonrechnung: 3 Jahre
Unterhalt: 3 Jahre
Verkehrsunfall: 3 Jahre
Zinsen: 3 Jahre
Werbevertrag: 2-3 Jahre
Zölle, wenn nicht hinterzogen: 1 Jahr