Unnötige Versicherungen

Die deutsche Mentalität… gegen alles versichern, egal ob es Sinn macht oder auch nicht. Wenn Sie verschuldet sind, sollten Sie Ihre Versicherungen durchgehen und kündigen. Hier kann ordentlich gespart werden.

Hier sind die 10 unnötigsten Versicherungen:

Glasbruchversicherung
Geht eine Fensterscheibe kaputt, wird Sie das nicht gleich in den Ruin treiben. Schäden wie Sturm, Hagel oder Brand sind über die Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt
Die Glasbruchversicherung lohnt sich zum Beispiel für Hausbesitzer mit einem Wintergarten. Für alle anderen gilt nach Informationen der „Welt“ folgendes: „Geht mal eine Fensterscheibe zu Bruch, bedeutet das noch nicht den finanziellen Ruin. Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel sind ohnehin über die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.“

Krankenhaustagegeldversicherung
Hier werden Zusatzkosten gering erstattet. Dies können z. B. Fernseher und Parkgebühren für Angehörige sein. Diese Versicherung ist nicht lohnenswert, denn was man eigezahlt hat, bekommt man nicht mehr heraus. Bei einem Kuraufenthalt oder Heisverfahren greift diese Versicherung sowieso nicht.

Sterbegeldversicherung
Diese schließt man in der Regel ab, damit die Hinterbliebenen nicht die Beerdigungskosten zahlen müssen. Meist wird aber wesentlich weniger ausbezahlt, wie der Versicherte einbezahlt hat.

Ich persönlich halte dies für die unnötigste Versicherung überhaupt und wie ich einmal unter die Erde komme, kratzt mich wenig. Von mir aus kann es eine anonyme Ruhestätte sein. 😉

Versicherung gegen häusliche Notfälle
Diese Versicherung ist sehr beliebt, deckt allerdings recht wenig ab. Sie greift z. B. wenn die Heizung ausfällt, Sie sich versehentlich ausgeschlossen haben und der Schlüsseldienst kommen muss, oder wenn ein Haustier kurzfristige Betreuung braucht.
Obwohl Es eine Versicheung gegen häusliche Notfälle ist, werden genau diese nicht getragen. Wenn Sie z. B. beim Gardinen aufmachen von der Leiter fallen, sich verbrühen, stolpern und etwas brechen, fällt nicht unter die Leistungen der Versicherung. Hier ziehen die Versicherungsmakler die Leute regelrecht über den sprichwörtlichen Tisch und wer liest sich schon die ganzen AGB’s haarklein vor der Unterschrift durch.

Insassenunfallversicherung
Bei Verletzungen von Insassen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und diese Versicherung ist gesetzlich vorgegeben.

Hochzeitsrücktrittskostenversicherung

Aufgrund von einer schweren Erkrankung, oder bei weiteren schlimmen Tragödien, wird der größte Teil der Kosten abgedeckt.

ABER ACHTUNG! Bei lapidaren Ausnahmefällen ist mit einer Selbstbeteiligung zu rechnen. Gar nichts gibt es, wenn plötzlich der zukünftige Ehepartner kurz vor knapp abspringt und das Ja-Wort versagt.

Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Der Risikoschutz ist mäßig. Der Versicherungsmakler spricht immer wieder gerne an, dass am Ende der Lauzeit die Prämien erstattet würden. Doch dass dies nur bei einer langen Laufzeit klappt, wird wohlweislich verschwiegen.

Handyversicherung
Auch eine Handyversicherung wird als überflüssig eingestuft. Denn der Preis für ein Mobiltelefon ist in der Regel so gering, dass ein Verbraucher den Verlust oder Schaden verkraften könne, so die Expertenmeinung. Anders sieht es aus, wenn das Hochzeitsdatum oder die Bank-Pin im Telefon eingespeichert wurden – aber das ist ein anderer Fall. Außerdem entschädigt die Police nur den Zeitwert des Mobiltelefons.

Reisegepäckversicherung
Viel zu oft, wird die Ausszahlung mit der Begründung abgelehnt, dass der Urlauber sich fahrlässig verhalten hat. Die Versicherung zahlt nur dann, wenn Sie Ihren Koffer nachweislich im Flughafen/Bahnhof immer in der Hand hatten. Na diese Versicherung ist ja nur frech!

Brillenversicherung
Bei Beschädigungen muss ein Selbstbehalt bezahlt werden. Wird eine neue Brille erforderlich, übernimmt die Versicherung vorwiegend nur die Kosten, wenn es eine Brille zum Nulltarif war.